Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vertragsrecht
Als Rechtsanwalt vertrete ich meine Mandanten in Zivilprozessen in ganz Österreich. Egal, ob vor dem Bezirksgericht, dem Landesgericht, dem Handelsgericht, dem Oberlandesgericht oder dem Obersten Gerichtshof.
Der Hauptbereich des allgemeinen Zivilrechts betrifft die Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen (Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Sachschaden, Heilungskosten, Pflegebedarf, etc.), sei es nach einem Autounfall, einem Freizeitunfall oder einem Arbeitsunfall. Ebenso werden vom mir Ansprüche aufgrund eines Kauf- oder Werkvertrages durchgesetzt, sei es, dass der Kaufpreis oder der Werklohn nicht bezahlt wurde (Inkasso), oder Gewährleistungsansprüche aufgrund einer mangelhaft gelieferten Wahre oder Leistung gerichtlich durchgesetzt werden oder abgewehrt werden müssen. Gerade Baumängel sind häufig Streitthema vor Gericht, ebenso aber nachbarrechtliche Streitigkeiten (Lärmbelästigung, Grenzstreitigkeiten, Immissionen) und Besitzstörungsklagen.
Manchmal ist es mit der Erwirkung eines positiven Urteils nicht getan. Selbstverständlich übernehme ich für meine Klienten auch die Vertretung in einem Exekutionsverfahren und leite die notwendigen exekutionsrechtlichen Schritte wie etwa eine Forderungsexekution, Fahrnisexekution oder die Begründung eines Zwangspfandrechtes ein, um den Ansprüchen meiner Mandanten Durchbruch zu verhelfen.