Ich berate in allen Belangen des Erbrechts, dem Pflichtteilsrecht und dem Erbverzicht.
Ich unterstütze Sie bei der Errichtung Ihres Testaments und stelle sicher, dass sämtliche Formvorschriften eingehalten sind, damit Ihr Testament gültig ist. Über Wunsch lasse ich Ihr Testament im Testamentsregister registrieren und übernehme auch die Verwahrung, sodass Sie sicher sein können, dass Ihrem letzten Willen entsprochen wird, notfalls sogar als Testamentsvollstrecker.
Das Familienrecht ist, wenn es um Trennung geht, meist ein sehr emotionales Thema. Mittlerweile endet nahezu die Hälfte aller Ehen mit einer Scheidung, Man ist daher gut beraten, die finanziellen Verhältnisse durch einen Ehepakt zu klären. Ist die Ehe bereits „zu Bruch“ gegangen und zerrüttet, so stellen sich für Betroffene die Frage nach Unterhalt und Eigentum. Ebenso gilt es zu klären, wo sich die gemeinsamen Kinder nach der Trennung aufhalten werden und in welcher Höhe Unterhaltszahlungen zu leisten sind.
Durch ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Einfühlvermögen unterstütze ich meinen Klienten in dieser seelisch schmerzhaften Zeit und sorge dafür, dass Sie das erhalten, was Ihnen zusteht, oder Sie das bewahren können, worauf ihr Ex-Partner keinen Anspruch hat