Immobilienrecht und Liegenschaftsrecht

Seit meiner Kanzleigründung habe ich unzählige Liegenschafts- und Immobilientransaktionen begleitet und zeichnete dabei als Vertragsverfasser und Treuhänder verantwortlich.

Sie planen den Kauf oder Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie und benötigen rechtlichen Beistand? Sie sind sich unsicher, wie man sich beim Kauf oder Verkauf einer Wohnung optimal rechtlich absichern kann? Ich unterstütze Sie in all diesen Belangen. Im besten Fall schon zu einem Zeitpunkt, wo Sie ein konkretes Interesse an einer Wohnung oder Liegenschaft haben, aber noch kein Kaufanbot abgegeben wurde. Denn bereits die Abgabe einer Kaufanbots kann ohne eine richtige anwaltliche Beratung schwerwiegende Folgen haben.

Neben der Vertragserrichtung bei einem Wohnungs- oder Liegenschaftskauf biete ich natürlich auch die Überprüfung fremder Verträge an und kläre meine Mandanten über allfällige Fallen und Fehler auf, die es zu beachten und auszumerzen gilt.

Auch berate ich Sie in folgenden Angelegenheiten:

  • Vertragsverfassung, insbesondere Kauf-, Schenkungs-
    Bauträger- und Tauschverträge
  • Wohnungseigentumsverträge
  • Grundbuchsrecht (Dienstbarkeiten, Fruchtgenussrechte,
    Reallasten, Baurechte etc.)
  • Ausländergrundverkehrsrecht
  • Immobilienmaklerrecht und Maklerprovisionen
  • Streitigkeiten mit der Hausverwaltung und Miteigentümer
  • Immobilienertragsteuer, Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr