Strafrecht

In der Bevölkerung ist der Irrglaube weit verbreitet, dass nur „schwere Jungs“ mit dem Strafrecht in Berührung kommen. Die Praxis zeigt aber, dass man sich schnell in einem Strafverfahren befinden kann.

Sei es nach einem verschuldeten Verkehrsunfall, durch jugendlichen Leichtsinn bei einer Mutprobe oder aber wegern der Einnahme illegaler Substanzen.

Selbst unternehmerisches Handeln birgt Risken. Unternehmen und ihre Führungskräfte sind heute mit einem zunehmend komplexen Wirtschaftsstrafrecht konfrontiert. Einmal mit einem falschen Vertragspartner eingelassen, mit den falschen Personen Chats oder E-Mails ausgetauscht, schon kann es passieren, dass man selbst unschuldig zum Objekt der Strafbehörde wird und sich mitten in einem Ermittlungsverfahren befindet.

Deshalb ist es wichtig, einen kompetenten Anwalt bei Seite zu haben. Die Verteidigung in einem Strafverfahren beginnt bereits bei der polizeilichen Einvernahme. Als Verteidiger stelle ich sicher, dass sich ein Beschuldigter nicht unüberlegt zu einer polizeiliche Einvernahme begibt, sondern zuerst die Verteidigungsrechte gewahrt sind, indem ich mir Kenntnis zu den strafrechtlich relevanten Hintergründe verschaffe.

Als Rechtsanwalt für Strafrecht bzw. Strafverteidiger vertrete ich in allen Rechtsbereichen des Strafrechts und stehe in Notfällen, wie etwa nach einer Verhaftung, bei Untersuchungshaft oder bei Hausdurchsuchung 24h zur Verfügung!

Natürlich vertrete ich auch Opfer von Straftaten und stelle sicher, dass deren Privatbeteiligtenrechte bestmöglich gewahrt werden. Für Opfer bringt dies den Vorteil, dass sie ihre zivilrechtlichen Ansprüche – wie etwa Schmerzengeld – bereits im Strafprozess geltend machen können und diese nicht auf eigenem Kostenrisiko am Zivilrechtsweg einklagen müssen.